Betreuungsassistent nach §§43b, §53b und §45a SGB XI
Qualifizierung zum/r Betreuungsassistent nach §§43b, §53b und §45a SGB XI AZAV Zertifiziert
Langfristige Arbeitsperspektiven in einem interessanten,spannenden, abwechslungsreichen und zukunftssicheren Tätigkeitsfeld.
Teilnahme im Online- und Präsenzformat möglich!
Beschreibung:
Sie legen Wert auf einen würdevollen Umgang mit Ihren Mitmenschen?
Dann ist die Qualifizierung zum Betreuungsassistent ein abwechslungsreiches und gleichzeitig zukunftsorientiertes Tätigkeitsfeld.
Pflegebedürftige Menschen mit demenzbedingten Einschränkungen im Alltag, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen benötigen einen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf, welcher durch entsprechend qualifizierten Personals gesichert wird/ist.
Dieser Kurs beinhaltet 170 Unterrichtseinheiten und besteht aus drei Abschnitten.
Der erste Teil ist ein Basiskurs mit 100 UE. Im weiteren Verlauf erfolgt ein Betreuungspraktikum mit 120 Stunden in einer Pflege- und Betreuungseinrichtung Ihrer Wahl, in dem Sie Erfahrungen im Umgang und in der Betreuung von Menschen, insbesondere von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, kognitiven, geistigen oder psychischen Einschränkungen sammeln. Gerne erhalten Sie durch uns Unterstützung bei der Praktikumssuche. Der letzte Abschnitt bildet den Aufbaukurs mit 70 Unterrichtseinheiten und schließt mit einer Prüfung ab.
Die Qualifizierung befähigt Sie als Betreuungskraft, zusätzlich zur Betreuung und Aktivierung Pflegebedürftiger in Pflegeeinrichtungen (ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen) tätig zu werden.
Der Kurs richtet sich an Quereinsteiger, Wiedereinsteiger, Ehrenamtliche, Pflegende Angehörige oder Arbeitssuchende, junge Menschen wie auch ältere Personen, Langzeitarbeitslose, Leute mit Migrationshintergrund, aber auch Mitarbeiter v.a. aus ambulanten Pflegediensten, Altenheimen und Pflegeheimen, Tagespflege und Wohngruppen. Wichtig ist das Sie Freude an der Arbeit mit Menschen sowie Interesse an der Ausübung einer helfenden Tätigkeit im sozial-pflegerischen Bereich mitbringen.
Kursinhalte:
Die Maßnahme orientiert sich inhaltlich an den Richtlinien nach § 53b SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen und nach §45a SGB XI.
- Grundkenntnisse der Kommunikation unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an die Kommunikation und den Umgang mit Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Erkrankungen
- Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Erkrankungen wie z.B. Diabetes und degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparats und deren Behandlungsmöglichkeiten
- Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation (Hilfen bei der Nahrungsaufnahme, Umgang mit Inkontinenz, Schmerzen und Wunden usw.) sowie der Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit Betreuungstätigkeiten zur Beurteilung der wechselseitigen Abhängigkeiten von Pflege und Betreuung
- Umgang mit akuten Krisen und Notfallsituationen und Erste-Hilfe
- Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken über das Verhalten, die Kommunikation mit betreuungsbedürftigen Menschen
- Rechtskunde (Kenntnis dieser Richtlinien, Grundkenntnisse des Haftungsrechts, Betreuungsrechts, der Schweigepflicht und des Datenschutzes und zur Charta der Rechts Hilfe- und Pflegebedürftiger Menschen)
- Hauswirtschaft und Ernährungslehre
- Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit Einschränkungen in der Alltagsbewältigung
- Bewegung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
- Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten, z.B. Pflegekräften, Angehörige und ehrenamtlich Engagierten
- Vorbereitung auf die Praxis und Austausch (Reflexion) des Praktikums
- Prüfung
Teilnahmevoraussetzungen:
- Deutsche Sprachkenntnisse sollten schriftlich und mündlich vorhanden sein
- Orientierungspraktikum in einer zugelassenen ambulanten, vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung mit einem Umfang von mindestens 40 Stunden.
- Oder ein Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung wie z. B. examinierten Altenpflegerinnen und Altenpflegern, examinierten Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpflegern, examinierten Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern, abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege mit einer Dauer von mindestens einem Jahr.
Bei Online Teilnahme
- Laptop oä. mit funktionsfähiger Webcam und Mikrofon, alternativ ein Headset
- Ausreichende Internetverbindung, eingeschaltete Kamera und Mikrofon, um eine dauerhafte Anwesenheit zu gewährleisten, ist erforderlich.
Kurskosten ohne finanzielle Förderung
1195,- Euro
Kurskosten mit finanzieller Förderung
1239,30 Euro
Finanzierung & Förderung:
• Bildungsgutschein: bis zu 100%ige Kostenübernahme möglich
• Bildungsscheck: bis zu 50%ige Kostenerstattung
Zertifikat:
Abschlusszertifikat nach bestandener Prüfung (bei 100% Anwesenheit).
Kurse:
- BAT-2024-05: Beginn: 11.11.2024 Ende: 12.02.2025 (Teilzeit) 08:30 – 12:30 Uhr Maßnahmennummer: 327 / 0088 / 2024
- BAT-2025-01: Beginn: 20.03.2025 Ende: 26.06.2025 (Teilzeit) 14:30 – 18:30 Uhr Maßnahmennummer: 327 / 0088 / 2024
- BAT-2025-02: Beginn: 26.05.2025 Ende: 27.08.2025 (Teilzeit) 08:30 – 12:30 Uhr Maßnahmennummer: 327 / 0088 / 2024
Weitere Termine in Planung. Individueller Einstieg möglich – nehmen Sie Kontakt mit uns auf!!
Fordern Sie sich gerne einen Ablaufplan an.
- Prüfung (und 2 Tage Erste Hilfe) in Präsenz:
Akademie für Pflege im Münsterland GmbH – Friethöfer Kamp 21, 48727 Billerbeck
- Online Teilnahme findet über Zoom statt
- Unterlagen werden als PDF bereitgestellt.
Weitere Informationen:
Bildungsgutschein:
Förderung durch die Agentur für Arbeit oder Jobcenter ist möglich. Für Arbeitssuchende, Berufsrückkehrer und auch für Beschäftigte, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen. Mit dem Bildungsgutschein ist eine Förderung bis zu 100% möglich. Den Bildungsgutschein bitte mindestens 2 Wochen vor Kursbeginn der Akademieverwaltung vorlegen.
Bildungsscheck NRW:
Für die Suche von Beratungsstellen in Ihrer Nähe:
www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche
Diese Förderung ist ab dem 01.01.2024 nur noch über den Teilnehmer möglich. Für Betriebe wird der Bildungsscheck nicht mehr ausgestellt. Wichtig ist, dass die Akademie für Pflege im Münsterland auf dem Bildungsscheck vermerkt ist. Nach Anmeldung im Kurs muss das Original des Schecks spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn der Akademieverwaltung vorgelegt werden.
Sie haben Fragen zur Förderung? Dann rufen sie uns an oder schreiben uns eine Mail.