Verkürzter Betreuungsassistent nach
§§43b, §53b und §45a SGB XI

Ergänzungsbaustein Qualifizierung in Verkürzter Form zum/r Betreuungsassistent nach §§43b, §53b und §45a SGB XI        AZAV Zertifiziert

Teilnahme im Online- und Präsenzformat möglich!

Beschreibung:

Sind bereits Ambulanter Pflegeassistent oder haben eine Vergleichbare Qualifikation bzw. sterben diese an? Sie möchten Ihr Kompetenzprofil um den Bereich Betreuung erweitern? Zur Anerkennung fehlt Ihnen jedoch die Qualifizierung zum Betreuungsassistent §§43b, §53b, §45a”

Dann ist der Ergänzungsbausteinverkürzte Qualifizierung zum Betreuungsassistent §§43b, §53b, §45a” für Sie Interessant.

Sie erhalten in kurzer Dauer eine weiter Qualifizierung in einem abwechslungsreichen und gleichzeitig zukunftsorientierten Tätigkeitsfeld.

Pflegebedürftige Menschen mit demenzbedingten Einschränkungen im Alltag, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen benötigen einen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf, welcher durch entsprechend qualifizierten Personals gesichert wird/ist.

Dieser Kurs beinhaltet 5 Tage mit je 5 Unterrichtseinheiten und Betreuungspraktikum mit 80 Stunden in einer Pflege- und Betreuungseinrichtung Ihrer Wahl, in dem Sie Erfahrungen im Umgang und in der Betreuung von Menschen, insbesondere von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, kognitiven, geistigen oder psychischen Einschränkungen sammeln.

Gerne erhalten Sie durch uns Unterstützung bei der Praktikumssuche falls Sie Arbeitssuchend sind.

Die Qualifizierung befähigt Sie als Betreuungskraft, zusätzlich zur Betreuung und Aktivierung Pflegebedürftiger in Pflegeeinrichtungen (ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen) tätig zu werden.

Der Kurs richtet sich an “Ambulante Pflegeassistenten” aus ambulanten Pflegediensten, Altenheimen und Pflegeheimen, Tagespflege und Wohngruppen. Wichtig ist das Sie Freude an der Arbeit mit Menschen sowie Interesse an der Ausübung einer helfenden Tätigkeit im sozial-pflegerischen Bereich mitbringen.

Kursinhalte:
Die Maßnahme orientiert sich inhaltlich an den Richtlinien nach § 53b SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen und nach §45a SGB XI.

  • Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit Einschränkungen in der Alltagsbewältigung und/ oder mit Demenzerkrankungen
  • Bewegung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
  • Vorbereitung auf die Praxis
  • Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Deutsche Sprachkenntnisse sollten schriftlich und mündlich vorhanden sein
  • Orientierungspraktikum in einer zugelassenen ambulanten, vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung mit einem Umfang von mindestens 40 Stunden bzw. Nachweis einer Beschäftigung in einer Pflegeeinrichtung.

Bei Online Teilnahme

  • Laptop oä. mit funktionsfähiger Webcam und Mikrofon, alternativ ein Headset
  • Ausreichende Internetverbindung, eingeschaltete Kamera und Mikrofon, um eine dauerhafte Anwesenheit zu gewährleisten, ist erforderlich.

Sie können den Kurs auch in eins mit dem Ambulanten Pflegeassietnten Buchen. Dann ist eine Förderung mit einem Bildungsgutschein möglich.

Kurskosten ohne Förderung

Finanzierung & Förderung nur bei gleichzeitiger Buchung Ambulanter Pflegeassistent
• Bildungsgutschein: bis zu 100%ige Kostenübernahme möglich

Zertifikat:
Abschlusszertifikat nach bestandener Prüfung (bei 100% Anwesenheit).

Kurse: 

  • VBAT-2025-01: Beginn: 18.08.2024    Ende: 22.08.2025  (Teilzeit) 08:30 – 12:30 Uhr  Theorie im Anschluss 80 Std. Praktikum    
  • VBAT-2025-02: Beginn: 19.09.2025    Ende: 25.09.2025  (Teilzeit) 08:30 – 12:30 Uhr  Theorie im Anschluss 80 Std. Praktikum    

Weitere Termine in Planung bzw. auf Nachfrage!!

  • Prüfung in Präsenz:
    Akademie für Pflege im Münsterland GmbH – Friethöfer Kamp 21, 48727 Billerbeck
  • Online Teilnahme findet über Zoom statt
  • Unterlagen werden als PDF bereitgestellt.

Weitere Informationen:

Bildungsgutschein:

Förderung durch die Agentur für Arbeit oder Jobcenter ist möglich. Für Arbeitssuchende, Berufsrückkehrer und auch für Beschäftigte, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen. Mit dem Bildungsgutschein ist eine Förderung bis zu 100% möglich. Den Bildungsgutschein bitte mindestens 2 Wochen vor Kursbeginn der Akademieverwaltung vorlegen.

Bildungsscheck NRW:

Für die Suche von Beratungsstellen in Ihrer Nähe:
www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche

Diese Förderung ist ab dem 01.01.2024 nur noch über den Teilnehmer möglich. Für Betriebe wird der Bildungsscheck nicht mehr ausgestellt. Wichtig ist, dass die Akademie für Pflege im Münsterland auf dem Bildungsscheck vermerkt ist. Nach Anmeldung im Kurs muss das Original des Schecks spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn der Akademieverwaltung vorgelegt werden.

Sie haben Fragen zur Förderung? Dann rufen sie uns an oder schreiben uns eine Mail.